Berliner Senat für Integration und Migration
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PartMigG

Konzept

– Die Novelle des Berliner Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft 📣 (PartMigG), erhält durch uns ein Gesicht. Zu zeigen, was das Gesetz eigentlich macht und zwar „Türen für Menschen mit Migrationsgeschichte zu öffnen“ ist eine simple Idee und soll in der Ausführung für Aufsehen im Berliner Stadtbild und in der Verwaltung selbst sorgen.

Kunde*Kundin

Berliner Senat für Integration und Migration

Beauftragt durch

Die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration

Umsetzung

2020

Schwerpunkt

Visuelle Identität, Key Visual

Ort

Berlin

Wir leben in einer Migrationsgesellschaft: in einer Vielfalt der Lebensweisen, Bezüge, Sprachen und Religionen, die unsere Stadt ausmachen. Deshalb brauchen wir eine moderne Verwaltung, die alle mitdenkt. Die Vielfalt Berlins soll sich auch im Öffentlichen Dienst widerspiegeln – auf allen Arbeitsebenen. Es braucht mehr Sichtbarkeit und Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung und eine stärkere politische Partizipation. Dafür steht das neue Partizipationsgesetz.

Der Senat beschloss im März 2021 den Entwurf zum „Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin“. Der Gesetzesentwurf wird nach der Beteiligung des Rates der Bürgermeister ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Pünktlich zum heutigen Intregrationsgipfel kommen wir dem #GesetzDerOffenenTür damit ein Stück näher!

➡️ Die Überarbeitung des Partizipationsgesetzes ist ein wichtiger Schritt für Berlin und steht für ein modernes Verständnis unserer Stadt, die von Migration geprägt ist.

An wen richtet sich das Partizipations- und Migrationsgesetz (PartMigG) und warum werden dafür Begriffe neu definiert?

➡️ Das PartMigG definiert Personen mit Migrationsgeschichte:
Als Personen mit Migrationsgeschichte gelten Personen mit Migrationshintergrund, Personen, die rassistisch diskriminiert werden und Personen, denen allgemein ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird.

➡️ Diese Zuschreibung kann an phänotypische Merkmale, Sprache, Namen, Herkunft, Nationalität und Religion anknüpfen. Ein Migrationshintergrund besteht, wenn eine Person oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.

➡️ Die Personen, die durch das Gesetz gefördert werden sollen, bilden eine sehr breite und heterogene Gruppe. Der Begriff „Migrationshintergrund“ greift zu kurz und wird oft als ausgrenzend kritisiert. Dagegen drückt der Begriff „Migrationsgeschichte“ die Wertschätzung vielfältiger Biografien aus.